Ende November einsetzende Schneefälle sind in der Schweiz auf rund 820 Meter über Meer aber nicht derart unvorhersehbar und aussergewöhnlich, dass überhaupt nicht damit gerechnet werden müsste. Der Rekurrent musste bei einem Schnitt am 28. November vielmehr damit rechnen, dass das Schnittgut Probleme bereiten könnte und er hätte diese Probleme mit einem näher an den vorgegebenen Schnittzeitpunkten (1. August und 1. September) liegenden Schnitt leicht abwenden können.