 Fr. 168.30 + Fr. 239.40 + Fr. 127.60 + Fr. 620.– = Fr. 1'155.30 Die von der Vorinstanz errechnete Beitragskürzung um gesamthaft Fr. 1'155.30 erweist sich somit als richtig. 5. Der Rekurrent argumentiert, die Kürzung der Direktzahlungen 2017 um Fr. 1'155.30 sei für ihn und seine Familie einschneidend.