Gemäss Ziffer 2.4.3 Anhang 8 DZV sind zudem die Beiträge der Qualitätsstufe 2 vollständig zu kürzen, wenn auf der betroffenen Fläche schon die Anforderungen der Qualitätsstufe 1 nicht eingehalten werden. Daraus ergibt sich für die Beiträge der Qualitätsstufe 2 folgende Kürzung:  8 Aren Flachmoor (Streue) x Fr. 15.95/Are = Fr. 127.60