Auf den Qualitätsbeitrag für die 17 Aren Krautsaum ist demnach der Beitragssatz für extensiv genutzte Wiesen (Q1: Fr. 4.95/Are) anzuwenden. Auf die Qualitätsbeiträge für die 14 bzw. 8 Aren Flachmoor sind die Beitragssätze für Streueflächen (Q1: Fr. 8.55/Are; Q2: Fr. 15.95/Are) anzuwenden (vgl. Anhang 7 Ziff. 3.1 DZV in der im Jahr 2017 geltenden Fassung). Auf den Vernetzungsbeitrag ist der Beitragssatz von Fr. 10.–/Are anzuwenden (Anhang 7 Ziff. 3.2.1 Bst. b DZV in der im Jahr 2017 geltenden Fassung).