- Der GAöL-Vertrag vom 7. Oktober 2010 umfasst jene Teilfläche von 8 Aren der bereits am 15. September 1993 berücksichtigten Flachmoorfläche, für die zusätzlich Beiträge der Qualitätsstufe 2 ausgerichtet werden. Als frühester Schnittzeitpunkt für diese Fläche wurde wiederum der 1. September festgelegt. Als Schnitthäufigkeit wurde «1 x jährlich» vereinbart. Zudem heisst es im Vertrag: «Das Schnittgut ist wegzuführen.»