- Zur Möglichkeit den Schnitt erst im Frühling durchzuführen: Selbst wenn es das ANJF [im E-Mail vom 8. Dezember 2017] so geschrieben habe, sei dies falsch. Die Bedingung des jährlichen Schnitts sei nicht eingehalten, wenn erst im nächsten Frühling geschnitten werde. Mit den übrigen St.Galler Bauern gebe es jeweils Diskussionen, weil sie den Schnittzeitpunkt für Streue vorverlegen wollten, weshalb sogar eine Interpellation im Kantonsrat eingereicht worden sei. Nur A.___ lasse es bis zum Alleräussersten kommen, so dass sein Schnittgut eingeschneit werde. Dafür sei er selber schuld.