- Ein Schnittzeitpunkt im Frühjahr und auch das Abführen des Schnittguts im Frühjahr seien möglich. Hätte er die Fläche erst im Frühjahr und nicht auf Druck des Landwirtschaftsamtes bereits im November geschnitten, hätte er das Schnittgut trocknen und innert nützlicher Frist abführen können. Konsequenterweise hätte auch die Sanktion erst im Frühjahr ausgesprochen werden dürfen. - Zur Düngungswirkung von liegengelassenem Schnittgut: Es gebe keinen Düngungsunterschied zwischen stehen lassen (Schnitt alle drei Jahre) und schneiden. Mähen habe keine Düngungswirkung.