- A.___ erhalte jährlich rund Fr. 55'000.– Direktzahlungen und GAöL-Beiträge. Eine Kürzung um Fr. 1'155.30, d.h. um rund zwei Prozent der Beiträge, sei verhältnismässig. Seite 6/15 O. Am 5. Juli 2018 reichte A.___ ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ein. Gleichzeitig replizierte er im Rekursverfahren was folgt: - Es liege kein Wiederholungsfall vor. Im Jahr 2016 seien Flächen beweidet statt geschnitten worden. Im vorliegenden Fall werde vom Landwirtschaftsamt nicht bestritten, dass die Flächen geschnitten worden seien.