- Im vorliegenden Fall gehe es nur noch um die Frage, ob das Schnittgut unmittelbar nach dem Schnitt hätte abgeführt werden müssen oder nicht. Das ANJF habe deutlich gemacht, dass das Schnittgut spätestens nach einigen Tagen abgeführt werden müsse und sicher nicht erst im Frühling, weil dies zu einer unerwünschten Nährstoffanreicherung führe. Das Landwirtschaftsamt unterstütze fachlich diese Argumentation. Ein Liegenlassen des Schnittguts habe die gleiche Wirkung wie eine Düngung.