Das Landwirtschaftsamt habe die Direktzahlungen 2017 bis 14. November 2017, also bereits vor dem Schreiben vom 24. November 2017, in das Informatikprogramm (Agricola) eintragen müssen. Mit der Nachzahlung vom 26. April 2018 sei der Fehlbetrag von Fr. 717.60 korrigiert worden. Zum Beleg reichte das Landwirtschaftsamt neben der Nachzahlungsverfügung vom 26. April 2018 eine Übersicht («Kürzung und Nachzahlungen 2017 für A.___, Stand Nachzahlung im April 2018»), mit der es die Zahlen erläuterte, zu den Rekursakten.