Es führte dazu Folgendes aus: - Die schwer verständlichen Kürzungszahlen in der Verfügung vom 27. November 2017 seien auf mehrere Umstände zurückzuführen. Sie enthielten noch Kürzungen aus dem Jahr 2016 wegen Tierschutzverstössen und Falschdeklarationen von A.___, die erst in die Abrechnung 2017 eingeflossen seien. Auch sei es zu einer Fehlbuchung, bzw. zu einer um Fr. 717.60 zu hohen Beitragskürzung gekommen. Das Landwirtschaftsamt habe die Direktzahlungen 2017 bis 14. November 2017, also bereits vor dem Schreiben vom 24. November 2017, in das Informatikprogramm (Agricola) eintragen müssen.