- Die Kürzung von mehr als 1'000.– Franken sei sehr einschneidend angesichts seines geringen Einkommens. Seite 5/15 N. Das Landwirtschaftsamt beantragte mit Vernehmlassung vom 23. Mai 2018 die vollumfängliche Abweisung des Rekurses und hielt in allen Punkten an der angefochtenen «Verfügung» vom 26. Februar 2018 fest.