M. Gegen den Einspracheentscheid des Landwirtschaftsamtes erhob A.___ am 16. März 2018 Rekurs beim Volkswirtschaftsdepartement mit folgendem Antrag: Die Verfügung Punkte 1 – 3 sei aufzuheben und die Fr. 1'115.30 seien auszubezahlen. Begründet wurde der Rekurs im Wesentlichen wie folgt: - Die Fläche auf der Parzelle Nr. 001 sei vor Ende des Jahres 2017 gemäht worden. - Das Schnittgut sei dem regnerischen Wetter zum Opfer gefallen. Danach habe es eine Schneedecke gegeben, die nicht mehr weggegangen sei. Das Einwintern sei ein Fall von höherer Gewalt.