2. Die Nichteinhaltung der BFF-Anforderungen der Qualitätsstufe 1 hat eine Kürzung der Vernetzungsbeiträge 2017 von A.___ von insgesamt Fr. 620.00 zur Folge. 3. Die Nichteinhaltung der BFF-Anforderungen der Qualitätsstufe 1 hat eine Kürzung der Q2-Beiträge 2017 von A.___ von Fr. 127.60 zur Folge. Das Landwirtschaftsamt begründete seinen Entscheid wie folgt: - Nach dem Schnitt am 28. November 2017 könne das Abführen des Schnittguts im Frühling 2018 nicht akzeptiert werden. Das Schnittgut liege zu lange auf der Biodiversitätsförderfläche. Somit seien die GAöL-Anforderungen für die 17 Aren Krautsaum und die 14 Aren Flachmoor nicht erfüllt.