K. Mit E-Mail vom 8. Dezember 2018 äusserte sich das Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) gegenüber dem Landwirtschaftsamt zu den betroffenen GAöL-Flächen auf der Parzelle Nr. 001. Nach Ansicht des ANJF gebe der GAöL-Vertrag nicht vor, bis wann die Fläche gemäht werden müsse. Diese solle praxisgemäss bis allerspätestens Beginn der folgenden Vegetationsperiode geschnitten sein. Das Schnittgut sei gemäss GAöL-Vertrag «nach erfolgtem