I. Mit E-Mail vom 6. Dezember 2017 nahm A.___ zum Schreiben vom 24. November 2017 Stellung. Er führte an, die Flächen müssten erst bis Ende des Jahres 2017 gemäht werden. Am 28. November 2017 seien sie gemäht worden. Zum Beweis legte er Fotos bei (vor. act. 1.2). Die am Boden liegende Streue und das Wiesenmaterial werde er, wenn der Schnee weg sei, trocknen und im Frühling des nächsten Jahres zusammenrechen, bevor die Vegetation anfange. J. Das Landwirtschaftsamt bestätigte A.___ am 7. Dezember 2017 den Empfang der Stellungnahme und nahm diese als Einsprache gegen die geplante Kürzung entgegen.