___ – X.___ – W.___ beschriebenen Grundsätzen, Auflagen und Bedingungen, wobei er die BFF durch keinerlei andere Massnahmen beeinträchtigt; ergänzend gelten die Vorschriften der DZV. Besteht ein GAöL-Vertrag und/oder eine Qualitätsstufe II Bewirtschaftungsbestätigung (ehemals Vereinbarung zum Bezug von ÖQV-Qualitätsbeiträgen) gelten zusätzlich die darin festgelegten Bewirtschaftungsvorschriften. ... Gemäss der Biodiversitätsliste betrug die Fläche des Flachmoors acht Aren und die Fläche des Krautsaums 32 Aren. Die Biodiversitätsliste enthielt ausserdem Zusatzbedingungen für die Flächen auf der Parzelle Nr. 001 wie folgt: