C. Am 7. Oktober 2010 schlossen A.___ und die Politische Gemeinde Y.___ einen zweiten Bewirtschaftungsvertrag nach dem GAöL. Der zweite Vertrag betraf das Flachmoor von acht Aren auf der Parzelle Nr. 001. Auf die verbleibende Fläche von 32 Aren wurde weiterhin der Vertrag vom 15. September 1993 angewendet. Für die Bewirtschaftung des Flachmoors vereinbarten die Parteien einen jährlichen Beitrag. Die vereinbarten Bewirtschaftungsvorschriften lauteten u.a. wie folgt: a. Allgemein … Das Schnittgut ist wegzuführen. Frühester Schnittzeitpunkt und Schnitthäufigkeit: vgl. Beitragsberechnung