- Nach erfolgtem Schnitt ist das Schnittgut wegzuführen. - Unzulässig sind: - Ausbringen von Dünger - Verwendung von Pflanzenschutzmitteln - Befahren (mit Ausnahme zur Bewirtschaftung und Pflege der Magerwiese) - Beweidung und Viehtrieb - Bodenveränderungen und Veränderungen des Wasserhaushaltes, soweit sie nicht als Sanierungsmassnahme dem Schutzgebiet dienen