Publikationsplattform Kanton St.Gallen und St.Galler Gemeinden Fall-Nr.: VD/LA-18.05 Stelle: Generalsekretariat Volkswirtschaftsdepartement Instanz: Volkswirtschaftsdepartement Publikationsdatum: 20.05.2020 Entscheiddatum: 20.02.2019 Rekursentscheid VD; Landwirtschaftliche Direktzahlungen Biodiversitätsbeitrage setzen voraus, dass die betroffene Fläche wenige Tage nach dem zulässigen Schnittzeitzeitpunkt geschnitten und das Schnittgut abgeführt wird. Liegt der frühest zulässige Schnittzeitpunkt im Spätsommer/Herbst, darf mit dem Schnitt nicht bis zum darauffolgenden Frühling gewartet werden. vgl. PDF