{"Signatur": "SG_DEP_007", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2019-02-20", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_DEP_007_VD-LA-18-05_2019-02-20.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=59&type=1563347022&cHash=3c6a97c171e5418b1c948c42dee4f556", "Checksum": "5a19fe9e1dc541cf2c57afa27766bb2c"}, "Scrapedate": "2026-07-18", "Scrapetime": "21:39:57", "Num": ["VD/LA-18.05"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Volkswirtschaftsdepartement 20.02.2019 VD/LA-18.05"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Volkswirtschaftsdepartement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  Volkswirtschaftsdepartement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  Volkswirtschaftsdepartement"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Volkswirtschaftsdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Biodiversitätsbeitrage setzen voraus, dass die betroffene Fläche wenige Tage nach dem zulässigen Schnittzeitzeitpunkt geschnitten und das Schnittgut abgeführt wird. Liegt der frühest zulässige Schnittzeitpunkt im Spätsommer/Herbst, darf mit dem Schnitt nicht bis zum darauffolgenden Frühling gewartet werden."}], "ScrapyJob": "446973/61/2207", "Zeit UTC": "18.07.2026 21:39:57", "Checksum": "c4f9a5663b1ad98128d2cd05e03a91a9", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Verwaltungsbehörden Volkswirtschaftsdepartement 20.02.2019 VD/LA-18.05\nRegeste:\nBiodiversitätsbeitrage setzen voraus, dass die betroffene Fläche wenige Tage nach dem zulässigen Schnittzeitzeitpunkt geschnitten und das Schnittgut abgeführt wird. Liegt der frühest zulässige Schnittzeitpunkt im Spätsommer/Herbst, darf mit dem Schnitt nicht bis zum darauffolgenden Frühling gewartet werden.\n\nBeitrag Qualitätstufe 1\nGBNr. Nutzung Aren Fr./Are Fr.\n001 Flachmoor 14.00 8.55 119.70\n001 Krautsaum 41.00 4.95 202.95\n001 Extensiv genutzte Wiesen (… 24.00 4.95 118.80\nBeitrag Qualitätsstufe 2\nGBNr. Nutzung Aren Fr./Are Fr.\n001 Flachmoor 8.00 15.95 127.60\nBeitrag Vernetzung\nGBNr. Nutzung Aren Fr./Are Fr.\n001 Flachmoor 14.00 10.00 140.00\n001 Krautsaum 41.00 10.00 410.00\n001 Extensiv genutzte Wiesen (… 24.00 10.00 240.00\n\nSeite 3/15\nF. Am 8. November 2017 kontrollierte das Landwirtschaftsamt den Betrieb von A.___. Dabei stellte es fest, dass die 14 Aren Flachmoor und daran\nangrenzende 17 Aren Krautsaum auf der Parzelle Nr. 001 nicht geschnitten worden waren. Das Landwirtschaftsamt fotografierte diesen Sachverhalt.\n\nG. Mit Schreiben vom 24. November 2017 orientierte das Landwirtschaftsamt A.___ über den am 8. November 2017 auf der Parzelle Nr. 001 angetroffenen Sachverhalt. Es teilte ihm mit, der fehlende Schnitt habe gemäss\nAnhang 8 der Direktzahlungsverordnung (SR 910.13; abgekürzt DZV) folgende\nKürzungen und Sanktionen zur Folge:\n\nKontrollpunkt Bemerkungen Kürzung/Sanktion\nBiodiversitätsförderflächen > Q1 – Extensiv ge- 17 a Krautsaum im Jahr Fr. 168.30\nnutzte Wiesen > Voraussetzungen und Auflagen 2017 nicht gemäht (200 % der Q1-Beiträge)\nBiodiversitätsförderflächen > Q1 – Streueflächen > 14 a Flachmoor im 2017 Fr. 239.40\nVoraussetzungen und Auflagen nicht gemäht (200 % der Q1-Beiträge)\nVernetzung: Q1 bei 17 a Krautsaum Fr. 620.00\nKrautsaum: - Z10: Mähen mit Einachs-Motormäher und 14 a Flachmoor (200% der\nFlachmoor: - Z16: Rückzugsstreifen auf Streue nicht eingehalten (total Vernetzungsbeiträge)\n31 a)\nBiodiversitätsförderflächen > Q2 – Streueflächen > bei 8 a Flachmoor Q1- Fr. 127.60\nAnforderungen Qualitätsstufe I eingehalten Anforderungen nicht ein- (100 % der Q2-Beiträge)\ngehalten\n\nDas Landwirtschaftsamt teilte A.___ mit, die Kürzung werde mit der Schlusszahlung der Direktzahlungen 2017 verrechnet und verfügt. Ohne Gegenbericht innerhalb von 14 Tagen gehe es davon aus, dass A.___ die Kürzung akzeptiere.\n\nH. Mit Verfügung vom 27. November 2017 sprach das Landwirtschaftsamt A.___ für das Jahr 2017 Direktzahlungen von Fr. 53'064.35 zu.\n\nI. Mit E-Mail vom 6. Dezember 2017 nahm A.___ zum Schreiben vom\n24. November 2017 Stellung. Er führte an, die Flächen müssten erst bis Ende\ndes Jahres 2017 gemäht werden. Am 28. November 2017 seien sie gemäht worden. Zum Beweis legte er Fotos bei (vor. act. 1.2). Die am Boden liegende\nStreue und das Wiesenmaterial werde er, wenn der Schnee weg sei, trocknen\nund im Frühling des nächsten Jahres zusammenrechen, bevor die Vegetation\nanfange.\n\nJ. Das Landwirtschaftsamt bestätigte A.___ am 7. Dezember 2017 den\nEmpfang der Stellungnahme und nahm diese als Einsprache gegen die geplante\nKürzung entgegen.\n\nK. Mit E-Mail vom 8. Dezember 2018 äusserte sich das Amt für Natur,\nJagd und Fischerei (ANJF) gegenüber dem Landwirtschaftsamt zu den betroffenen GAöL-Flächen auf der Parzelle Nr. 001. Nach Ansicht des ANJF gebe der\nGAöL-Vertrag nicht vor, bis wann die Fläche gemäht werden müsse. Diese solle\npraxisgemäss bis allerspätestens Beginn der folgenden Vegetationsperiode geschnitten sein. Das Schnittgut sei gemäss GAöL-Vertrag «nach erfolgtem\n\nSeite 4/15\nSchnitt […] abzuführen». Das sei so zu verstehen, dass das Schnittgut nach\nmaximal einigen Tagen abgeführt werden müsse und sicherlich nicht erst im\nFrühjahr. Das längere Lagern des Schnittguts führe zu einer unerwünschten\nNährstoffanreicherung.\n\nL. Am 26. Februar 2018 erliess das Landwirtschaftsamt folgenden Einspracheentscheid:\n1. Die Nichteinhaltung der BFF-Anforderungen der Qualitätsstufe 1 hat eine Kürzung\nder QI-Beiträge 2017 von A.___ von insgesamt Fr. 407.70 zur Folge.\n\n2. Die Nichteinhaltung der BFF-Anforderungen der Qualitätsstufe 1 hat eine Kürzung\nder Vernetzungsbeiträge 2017 von A.___ von insgesamt Fr. 620.00 zur Folge.\n\n3. Die Nichteinhaltung der BFF-Anforderungen der Qualitätsstufe 1 hat eine Kürzung\nder Q2-Beiträge 2017 von A.___ von Fr. 127.60 zur Folge.\n\nDas Landwirtschaftsamt begründete seinen Entscheid wie folgt:\n- Nach dem Schnitt am 28. November 2017 könne das Abführen des Schnittguts\nim Frühling 2018 nicht akzeptiert werden. Das Schnittgut liege zu lange auf der\nBiodiversitätsförderfläche. Somit seien die GAöL-Anforderungen für die 17 Aren\nKrautsaum und die 14 Aren Flachmoor nicht erfüllt.\n\n"}