2. Die amtlichen Kosten werden auf Fr. 1'500.– festgelegt und dem Landwirtschaftsamt auferlegt. Auf die Erhebung der amtlichen Kosten wird verzichtet. 3. Der geleistete Kostenvorschuss von Fr. 1'000.– wird A.___ zurückerstattet. 4. Das Landwirtschaftsamt bezahlt A.___ eine Entschädigung für die Vertretung durch B.___ von Fr. 1'000.– (inklusive Barauslagen und MWST). VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT DES KANTONS ST.GALLEN Der Vorsteher: Bruno Damann Regierungsrat Seite 17/18 Rechtsmittelbelehrung