Eine Rückweisung zur Neubeurteilung erscheint daher auch aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht angezeigt. Der Einspracheentscheid vom 2. Februar 2017 ist demzufolge aufzuheben und das Landwirtschaftsamt anzuweisen, die Direktzahlungen des Rekurrenten für das Jahr 2016 zu berechnen und ungekürzt, inklusive der Beiträge für die biologische Landwirtschaft, auszurichten.