3.3 Der Rekurrent beantragt, den Einspracheentscheid des Landwirtschaftsamtes aufzuheben und das Landwirtschaftsamt anzuweisen, die Direktzahlungen für das Jahr 2016 auszurichten (Antrag 1) oder eventuell den Einspracheentscheid des Landwirtschaftsamtes aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an das Landwirtschaftsamt zurückzuweisen (Antrag 2). Seite 15/18 Das Landwirtschaftsamt stellt keinen Antrag auf Rückweisung der Sache zur Neubeurteilung der Anforderungen des ÖLN und der Beiträge für biologische Landwirtschaft für den Fall, dass seiner Begründung nicht gefolgt wird.