Im vorliegenden Fall konnten auf dem Betrieb des Rekurrenten am 17. März 2016 eine Grundkontrolle und am 29. Juli 2016 eine Zusatzkontrolle durchgeführt werden. Der Kontrolleur vergab dem Rekurrenten auf dem Inspektionsbericht der Zusatzkontrolle vom 29. Juli 2016 sogar sieben von acht möglichen Punkten für die Vorbereitung der Kontrolle. Aus den Akten ergeben sich daher keine Hinweise auf die Verweigerung von konkreten Kontrollen durch den Rekurrenten. Erst nach der Durchführung der zweiten Kontrolle kündigte der Rekurrent den Kontrollvertrag mit der beauftragten C.___AG per 8. August