den Betriebskontrollen im Jahr 2016 und dem Laborbericht vom 16. August 2016, der keine Pestizidrückstände über der Nachweisgrenze ergab, lagen damit keine auf den Betriebskontrollen basierenden Hinweise mehr dafür vor, dass der Rekurrent im Jahr 2016 den ÖLN nicht eingehalten oder gegen Vorschriften der Bio-Produktion verstossen hatte. Das Landwirtschaftsamt führte im vorliegenden Rekursverfahren dementsprechend selber aus, es habe nie behauptet, dass der Rekurrent gegen Vorschriften des Bio-Landbaus verstossen habe (siehe dazu insbesondere die Duplik des Landwirtschaftsamtes vom 19. Juni 2017, S. 1).