Gemäss dem Inspektionsbericht zur Hauptkontrolle wurden keine Abweichungen zu den überprüften Verordnungsbestimmungen und Richtlinien festgestellt. Nachdem auf Apfelringen aus dem Betrieb des Rekurrenten Schwefelrückstände gefunden worden waren, fand am 29. Juli 2016 eine verdachtsbasierte Zusatzkontrolle statt, anlässlich derer Blattproben auf dem Betrieb des Rekurrenten entnommen wurden. Gemäss Laborbericht vom 16. August 2016 fanden sich auf den Blattproben aber keine unzulässigen Pestizidrückstände. Einzig der Schwefelgehalt, für den keine Grenzwerte existieren, war ungewöhnlich hoch (vgl. dazu auch Anhang 1 der Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft; SR 910.181).