Seite 13/18 2.2.2 Im Jahr 2016 ist der Betrieb des Rekurrenten folglich zweimal durch die C.___AG kontrolliert worden. Am 17. März 2016 fand die Grundkontrolle (auf dem Inspektionsbericht als «Hauptkontrolle» bezeichnet) mit Schwerpunkt auf der Bio-Verordnung statt. Gemäss dem Inspektionsbericht zur Hauptkontrolle wurden keine Abweichungen zu den überprüften Verordnungsbestimmungen und Richtlinien festgestellt.