2. Mit Einspracheentscheid vom 2. Februar 2017 bzw. Verfügung vom 13. Oktober 2016 verweigerte das Landwirtschaftsamt dem Rekurrenten die Anerkennung des ÖLN für das Jahr 2016 und kürzte ihm die Direktzahlungen um 100 Prozent, weil der Rekurrent nach der Kündigung des Vertrags mit der Kontrollstelle – der C.___AG – ab dem 9. August 2016 nicht mehr habe nachweisen können, dass sein Betrieb ganzjährig den ÖLN und die Anforderungen an die biologische Produktion erfüllt habe.