VKKL hätten bei begründetem Verdacht auf Mängel zusätzliche Kontrollen durchgeführt werden müssen. Nachdem das AVSV die Verwendung unerlaubter Hilfsstoffe in den Bio-Apfelringen festgestellt habe, wäre es denkbar gewesen, dass auch deren Anbau nicht regelkonform erfolgte. Zusätzliche Kontrollen seien nach der Kündigung des Kontrollvertrages aber nicht mehr möglich gewesen.