- Das Landwirtschaftsamt habe nie behauptet, es läge ein konkreter Verstoss gegen die Vorschriften des Bio-Landbaus vor. Die Argumentation des Landwirtschaftsamtes gehe vielmehr dahin, dass es nicht sein könne, dass ein Landwirt, sobald Missstände festgestellt würden, einfach den Vertrag mit der Kontrollorganisation künden und so weitere Kontrollen verhindern könne. Nach Art. 4 VKKL hätten bei begründetem Verdacht auf Mängel zusätzliche Kontrollen durchgeführt werden müssen.