- Es sei nicht Aufgabe des Landwirtschaftsamtes, alle Unterlagen der Kontrollstellen den betroffenen Landwirten zuzustellen. Es bestehe auch keine Verpflichtung, jedes Schriftstück, das im Verfahren erzeugt werde, in den Verfügungen zu erwähnen, zumal das Landwirtschaftsamt nicht mit den Kontrollergebnissen sondern mit der Verhinderung weiterer Kontrollen argumentiere. A.___ hätte sich nun aber zu den Unterlagen äussern können.