- Mit den Analyseresultaten der G.___AG vom 16. August 2016 sei die in Betracht gezogene Beanstandung hinfällig geworden. Diese Analyseresultate würden in der Verfügung des Landwirtschaftsamtes mit keinem Wort erwähnt und daher nicht gebührend gewürdigt. Auch aus dem E-Mail der C.___AG vom 13. September 2016 ergäben sich keine Gründe, die zu einer Verweigerung der Direktzahlungen führen könnten.