- Die Kontrollorganisation habe klar festgehalten, dass anlässlich der Hauptkontrolle kein Mangel festgestellt worden sei. Trotzdem sei seitens des Landwirtschaftsamtes schon am 15. August 2016, d.h. vor Eingang der Analyseresultate der Blattproben, von einer Verweigerung der Beiträge ausgegangen worden, weshalb das Landwirtschaftsamt die gesetzlichen Bestimmungen danach voreingenommen und nicht richtig angewendet habe.