O. Am 31. Mai 2017 reichte B.___ für A.___ eine weitere Stellungnahme ein. Unter Bezugnahme auf die Vorakten führte sie zusammengefasst aus: - Mit den Ergebnissen der Pestizid-Analyse der Proben vom 29. Juli 2016 sei die Kontrolle des Pflanzenschutzes erfolgt. Dem Landwirtschaftsamt hätten somit bereits im Herbst genügend Informationen vorgelegen, um auf seine frühere Einschätzung vom 15. August 2016, die Direktzahlungen zu verweigern, zurückzukommen.