- Das Landwirtschaftsamt hätte den Betrieb von A.___ aufgrund der Vorfälle im Sommer 2016 nochmals kontrollieren wollen. Der Kontrollzeitpunkt im März, den die C.___AG gewählt hatte, sei nämlich für die Kontrolle eines Bio-Obstbaubetrie- bes nur bedingt geeignet gewesen. Eine vernünftige Kontrolle des Pflanzenschutzes wäre erst im Sommer möglich gewesen. Wegen der Kündigung habe aber kein zusätzlicher Kontrollauftrag mehr erteilt werden können.