- Würden die offenbar festgestellten Rückstände in den Verarbeitungsprodukten zu einer Sanktionierung führen, seien gemäss «Sanktionsreglement biologische Landwirtschaft» der Bio Suisse Sanktionen vorgesehen, die in keiner Weise einer Kürzung von 100 Prozent aller Direktzahlungen entsprechen würden. Bei einer Sanktion allein aufgrund von Nichteinhalten von Bioanforderungen könne höchstens der Beitrag für biologische Landwirtschaft gekürzt werden.