- Die VKKL sehe Grundkontrollen, zusätzliche Kontrollen basierend auf Risiken der einzelnen Betriebe und zusätzliche Kontrollen auf zufällig ausgewählten Betrieben vor. Durch die Koordination der Grundkontrollen durch das Landwirtschaftsamt werde dafür gesorgt, dass ein Betrieb in der Regel nicht mehr als einmal pro Kalenderjahr kontrolliert werde (Art. 3 Abs. 2 VKKL). Aus der VKKL sei nicht ersichtlich, dass das Landwirtschaftsamt einen weiteren Kontrollauftrag hätte erteilen müssen. Der Inspektionsbericht zur Hauptkontrolle 2016 stelle eine genügende Grundlage dar, um die Erfüllung der Bio-Verordnung und der ÖLN-Anforderungen