- Die vom Landwirtschaftsamt angeführte Begründung, wonach wegen der Vertragskündigung die Herkunft der Sulfit-Rückstände nicht abschliessend habe geklärt werden können, betreffe nicht die Produktion, sondern den Bereich «Verarbeitung, Handel und Lagerung». Damit wolle das Landwirtschaftsamt die Erfüllung der Bio-Verordnung und des ÖLN nicht anerkennen, nur weil die vage Möglichkeit bestehe, dass ein Abschluss der Kontrolle des Bereichs «Verarbeitung, Handel und Lagerung» einen Einfluss auf die Erfüllung der Bio- und ÖLN-Anforderungen hätte haben können. Welche konkreten Anforderungen A.__