bei der Strukturdatenerhebung 2016 deklariert werden müssen. Bei der mysteriösen neuen Kultur handle es sich vermutlich um den Hanfanbau von A.___, der in der Ostschweizer Presse abgehandelt worden sei. Diesen Hanfanbau im Nachhinein als Kündigungsgrund darstellen zu wollen, sei unglaubwürdig. Es stehe nirgends in den Bio-Richtlinien, dass der Anbau von legalen Hanfsorten nicht zulässig sei. - Auf eine Rückerstattung der bereits geleisteten Akontozahlung 2016 könne nicht verzichtet werden, da A.___ keinen Anspruch auf die Direktzahlungen 2016 habe und zu Unrecht ausgerichtete Beiträge zurückerstattet werden müssten.