- Betreffend den Anbau einer neuen Kultur, welche sich nicht mit der biologischen Landwirtschaft vertragen habe und die angeblich der Grund für die Kündigung gewesen sei, habe das Landwirtschaftsamt die Flächenverzeichnisse 2015 und 2016 verglichen. Auf dem Betrieb seien in beiden Jahren die gleichen Kulturen extensiv genutzte Wiese, Obstanlagen Äpfel, Obstanlagen Birnen, Obstanlagen Steinobst, Hochstammbäume, mehrjährige Beeren und übrige Dauerwiesen deklariert. Eine neue Kultur hätte von A.___ bei der Strukturdatenerhebung 2016 deklariert werden müssen.