- Das Argument von A.___, wonach physisch zwei Kontrollen hätten durchgeführt werden können, stimme zwar, jedoch seien nachträgliche Abklärungen durch die Kündigung abrupt beendet worden. Damit habe A.___ verhindert, dass die abgeschlossenen Kontrollresultate in der korrekten rechtlichen Form an das Landwirtschaftsamt hätten übermittelt werden können. Es könne nicht sein, dass ein Bio- Produzent, wenn ihm seine Kontrollstelle Fehler nachweise, den Vertrag kündigen könne und so bei den Direktzahlungen fein raus sei.