- Die C.___AG habe dem Landwirtschaftsamt am 9. August 2016 mitgeteilt, dass die Kontrolle vom 17. März 2016 ohne Zertifizierung abgeschlossen worden sei. Obwohl für den Erhalt von Bio-Beiträgen kein Zertifikat notwendig sei, habe die Kontrolle der Bio-Anforderungen auf A.___s Betrieb wegen der Kündigung des Vertrags mit der C.___AG offensichtlich nicht abgeschlossen werden können. So habe von der Kontrollorganisation nicht abschliessend geklärt werden können, woher die Sulfit-Rückstände in den Apfelringen stammten. Damit seien A.___ mindestens die Bio-Beiträge zu verweigern.