Ebenfalls werde bestritten, dass die in der Verfügung angeführten Mängel bei der Apfelringli-Produktion – so diese denn tatsächlich festgestellt würden – die Nichterfüllung des ÖLN zur Folge haben könnten. Tatsächlicher Auslöser der Kündigung sei der Anbau einer neuen Kultur gewesen, die sich nicht mit der biologischen Landwirtschaft vertrage.