- Falls das Landwirtschaftsamt zum Schluss komme, dass die in der Zusatzkontrolle festgehaltenen Mängel genügten, um sowohl die Berechtigung für die Bio- Beiträge als auch die Erfüllung des ÖLN zu bemängeln, so fehle dazu ein im Detail begründeter Entscheid. Es werde bestritten, dass mit den in der Zusatzkontrolle aufgeführten Mängeln die Erfüllung des ÖLN nicht anerkannt werden könne. Ebenfalls werde bestritten, dass die in der Verfügung angeführten Mängel bei der Apfelringli-Produktion – so diese denn tatsächlich festgestellt würden – die Nichterfüllung des ÖLN zur Folge haben könnten.