- Gemäss dem Bundesgericht bestehe bei den Direktzahlungen grundsätzlich ein Anspruch auf die Beiträge. Dieser Anspruch sei zu befolgen und die Beiträge seien auszurichten, wenn die im Gesetzes- und Verordnungsrecht festgelegten Voraussetzungen erfüllt seien. Aus der Verfügung des Landwirtschaftsamtes sei jedenfalls nicht ersichtlich, welche konkreten Voraussetzungen aus dem Geset- zes- und Verordnungsrecht nicht erfüllt seien.