- Das Landwirtschaftsamt stütze sich mit seiner Verfügung nicht auf das Kontrollergebnis, sondern allein auf die sofortige Kündigung des Kontrollvertrags. Die C.___AG habe am 17. März 2016 auf dem Betrieb von A.___ eine Hauptkontrolle durchgeführt, anlässlich derer keine Abweichungen zu den überprüften Verordnungsbestimmungen und Richtlinien festgestellt worden seien. Am 29. Juli 2016 sei eine Zusatzkontrolle durchgeführt worden, welche die Anforderungen der Bio- Verordnung und der Richtlinien Bio Suisse umfasste.