- Die Kürzung sei nicht unverhältnismässig, da A.___ den Kontrollvertrag von sich aus gekündigt habe, als Mängel im Bereich seiner Apfelringli-Produktion festgestellt worden seien. Daraus sei zu schliessen, dass A.___ den Vertrag gekündigt habe, damit keine weiteren für ihn ungünstigen Kontrollen mehr gemacht werden könnten. K. Mit Schreiben vom 28. Oktober 2016 erhob A.___, vertreten durch B.___, beim Landwirtschaftsamt Einsprache gegen die Verfügung vom 13. Oktober 2016 und stellte folgende Anträge: 1. Auf die Kürzung der Direktzahlungen 2016 um 100 Prozent ist zu verzichten.