- Anhang 8 der Direktzahlungsverordnung (SR 910.13, abgekürzt DZV) lege fest, wie die Beiträge zu kürzen seien. Die Verweigerung der Kontrolle im Bereich der biologischen Landwirtschaft werde mit 120 Prozent der entsprechenden Beiträge sanktioniert. Die Verweigerung der Kontrolle im Bereich ÖLN führe zu einer Kürzung der gesamten Direktzahlungen. A.___ würden deshalb die gesamten Direktzahlungen 2016 um 100 Prozent gekürzt und bereits ausbezahlte Akontozahlungen für das Jahr 2016 nach Eintritt der Rechtskraft der Verfügung zurückverlangt.