- Durch die Kündigung des Vertrages mit der C.___AG per 8. August 2016 durch A.___ könne dieser nicht mehr belegen, dass die Anforderungen an die biologische Produktion und den ÖLN ganzjährig erfüllt seien. Vom 9. August bis mindestens 31. Dezember 2016 sei er bei keiner Kontrollorganisation mehr unter Vertrag. - Die Kündigung der Kontrollorganisation könne einer Verweigerung der Kontrolle gleichgesetzt werden. Der Kanton habe keine Möglichkeit mehr, spezifische Kontrollaufträge zu erteilen. Es sei bekannt, dass eine Bio-Hauptkontrolle am 17. März 2016 von der C.___AG durchgeführt worden sei. Wegen der Kündigung könnten